Bedenkliche Inhaltsstoffe in Kosmetik: welche Warnlisten belegt sind und welche Panik machen
NATURKOSMETIK
Bedenkliche Inhaltsstoffe in Kosmetik sind rechtlich klar eingegrenzt: Stoffe mit belegtem Risiko stehen in den Listen der EU-Kosmetikverordnung, auf die auch das Schweizer Recht verweist, und sind dort verboten oder nur bis zu einer Höchstmenge erlaubt. Was auf privaten Warnlisten steht, ist meist erlaubt und wird aus Vorsorge, wegen Allergien oder wegen Umweltfragen kritisiert. Entscheidend ist deshalb, nach welcher Logik eine Liste bewertet, und nicht, wie rot ein Stoff darauf markiert ist.
Welche Inhaltsstoffe in Kosmetik gelten als bedenklich?
Als bedenklich gelten in Kosmetik vier sehr verschiedene Gruppen von Stoffen, und die meisten Warnlisten werfen sie in einen Topf. Die erste Gruppe ist verboten. Die EU-Verordnung über kosmetische Mittel führt in Anhang II die verbotenen Stoffe, in Anhang III die Stoffe mit beschränkter Verwendung und in den Anhängen IV bis VI die zugelassenen Farbstoffe, Konservierer und UV-Filter. Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV verweist die Schweizer Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung auf genau diese Verordnung. Die zweite Gruppe ist erlaubt, aber mit Höchstmengen oder Warnhinweisen. Die dritte Gruppe ist erlaubt und umstritten: Stoffe, bei denen Fachleute, Verbände oder Apps Bedenken äussern, ohne dass eine Behörde ein Risiko bei üblicher Anwendung festgestellt hat. Die vierte Gruppe hat mit Gefährlichkeit wenig zu tun: Stoffe, die bei einzelnen Menschen Allergien oder Reizungen auslösen. Für deine Haut kann diese Gruppe relevanter sein als jede Liste, weil sie nicht für alle gilt, sondern für dich.
Wie entstehen Warnlisten und wer bewertet die Stoffe?
Warnlisten entstehen aus zwei Quellen: aus Bewertungen von Behörden und wissenschaftlichen Gremien und aus Einschätzungen von Organisationen, Medien und Apps, die eigene Kriterien anlegen. Auf EU-Ebene bewertet der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit SCCS einzelne Stoffe, bevor sie in den Anhängen verboten, beschränkt oder zugelassen werden. Für das fertige Produkt ist dagegen die Firma verantwortlich, die es verkauft. Das Merkblatt Nr. 26 des Kantons Aargau fasst die Schweizer Regeln so zusammen: Kosmetika müssen weder angemeldet noch bewilligt werden, aber vor dem ersten Verkauf braucht jedes Produkt eine Produktinformationsdatei mit einem Sicherheitsbericht, den eine qualifizierte Fachperson erstellt. Kontrolliert wird das von den Kantonen. Private Listen funktionieren anders. Sie bewerten oft die Eigenschaft eines Stoffes, nicht die Menge, in der er im Produkt steckt, und sie mischen Kriterien wie Allergiepotenzial, Umweltwirkung und Verdachtsmomente zu einer Farbe. Das ist nicht falsch, aber es beantwortet eine andere Frage als die Behörde.
Was ist der Unterschied zwischen Behördenbewertung und Vorsorgeprinzip?
Eine Behördenbewertung fragt, ob ein Stoff in der realen Menge und Anwendung ein Risiko ist, das Vorsorgeprinzip fragt, ob er überhaupt ein Risiko sein könnte. Die Leitlinien des SCCS beschreiben den Ablauf einer Sicherheitsbewertung in Schritten: Zuerst wird die Gefahr bestimmt, also die Eigenschaft, die der Gesundheit grundsätzlich schaden könnte. Danach wird berechnet, wie viel davon bei üblicher Anwendung tatsächlich in den Körper gelangt. Erst der Vergleich beider Werte ergibt das Risiko. Als Faustregel nennt der SCCS einen Sicherheitsabstand von mindestens 100 zwischen der Dosis, die in Studien noch keine schädliche Wirkung zeigte, und der berechneten Aufnahme beim Menschen. Das Vorsorgeprinzip setzt früher an: Wenn Daten fehlen oder sich widersprechen, wird ein Stoff lieber gemieden. Beide Denkweisen sind legitim. Problematisch wird es erst, wenn eine Liste Vorsorge betreibt, aber so klingt, als hätte sie ein Risiko nachgewiesen. Dann wird aus «nicht abschliessend geklärt» schnell «giftig», und genau an dieser Stelle entsteht die Panik.
| Einstufung | Wer entscheidet | Was das für dich heisst |
|---|---|---|
| Verboten (Anhang II) | EU-Recht, in der Schweiz per Verweis übernommen | Darf in keinem legal verkauften Produkt stecken |
| Beschränkt (Anhang III, V, VI) | EU-Recht nach SCCS-Bewertung | Erlaubt bis zur Höchstmenge, teils mit Warnhinweis |
| Umstritten | Organisationen, Medien, Apps | Vorsorge-Entscheid, kein nachgewiesenes Risiko |
| Individuell unverträglich | Deine Haut, idealerweise mit Abklärung | Für dich relevant, unabhängig von jeder Liste |
Welche Stoffgruppen werden am häufigsten genannt und wie sind sie einzuordnen?
Am häufigsten tauchen auf Warnlisten Konservierer, Silikone, Mineralöle, Duftstoffe und Mikroplastik auf, und jede dieser Gruppen hat eine andere Begründung. Deshalb lohnt es sich nicht, sie gemeinsam abzuhaken. Die Kurzfassung je Gruppe:
- Parabene: Einige wenige sind verboten, andere bleiben begrenzt zugelassen. Die Details stehen im Artikel zu Parabenen in Kosmetik.
- Phenoxyethanol: Ein verbreiteter Konservierer mit Höchstmenge, über den viel diskutiert wird. Die Einordnung findest du unter wie bedenklich Phenoxyethanol wirklich ist.
- Silikone: Die Kritik betrifft eher Gefühl und Umwelt als die Gesundheit. Mehr dazu unter Silikone in Kosmetik.
- PEG-Verbindungen: Emulgatoren, bei denen es um Verunreinigungen aus der Herstellung und die Frage geht, ob sie die Hautbarriere durchlässiger machen. Die Einordnung steht unter PEG in Kosmetik.
- Mineralöl: Die Debatte dreht sich um Reinheit und Verunreinigungen. Sie wird im Artikel zu Mineralöl in Kosmetik eingeordnet.
- Duftstoffe: Hier geht es um Allergien, nicht um Giftigkeit, und das betrifft natürliche Duftquellen genauso.
- Mikroplastik: Die Kritik ist vor allem eine Umweltfrage, die in der EU und in der Schweiz inzwischen gesetzlich geregelt ist.
Eine eigene Kategorie sind komedogene Inhaltsstoffe. Sie gelten nicht als gesundheitlich bedenklich, landen aber auf vielen Listen, weil sie bei manchen Hauttypen Mitesser begünstigen sollen. Auch hier zählt die fertige Rezeptur mehr als der einzelne Rohstoff.
Was ist an hormonell wirksamen Stoffen dran?
An hormonell wirksamen Stoffen ist so viel dran, dass die Behörden sie gezielt prüfen, aber deutlich weniger, als die Warnlisten nahelegen. Der Kern liegt in einer Unterscheidung, die der SCCS in seinen Leitlinien ausführlich beschreibt: Ein endokrin aktiver Stoff kann mit dem Hormonsystem interagieren, zum Beispiel an einem Rezeptor in der Zellkultur. Als endokriner Disruptor gilt er erst, wenn ein biologisch plausibler Zusammenhang zwischen dieser Aktivität und einer schädlichen Wirkung im intakten Organismus belegt ist. Der SCCS hält ausdrücklich fest, dass natürliche und synthetische Stoffe mit dem Hormonsystem interagieren können und dass solche Störungen innerhalb der körpereigenen Ausgleichsmechanismen bleiben können. Viele Listen kennzeichnen jedoch schon die Aktivität im Labor als «hormonell wirksam». Das betrifft auch Pflanzenstoffe. Bakuchiol, das in unserer Creme steckt, zeigt in Zellversuchen eine östrogenartige Aktivität. Was das bei Anwendung auf der Haut bedeutet, ist nicht untersucht. Ehrlich ist deshalb nur diese Aussage: The Duo enthält keine Hormone. Wer in der Schwangerschaft oder wegen einer Erkrankung unsicher ist, klärt einzelne Stoffe am besten mit der Ärztin oder dem Arzt.
Woran erkennst du unbedenkliche Kosmetik ohne Panik?
Unbedenkliche Kosmetik erkennst du an einer vollständigen, nachprüfbaren Deklaration und an Kriterien, die zu deiner Haut passen, nicht an einem Etikett mit möglichst vielen «frei von»-Angaben. Ein «ohne» ist nur so viel wert wie das, was stattdessen drinsteckt. Sinnvoller ist eine kurze Prüfroutine, die du bei jedem Produkt gleich anwendest:
- INCI-Liste vollständig zugänglich, auf der Packung und online, damit du sie in Ruhe lesen kannst.
- Duftstoffe prüfen: Parfum, ätherische Öle und deklarierte Duftstoff-Allergene sind bei empfindlicher Haut der wichtigste Punkt.
- Kurze Liste bevorzugen: Je weniger Stoffe, desto einfacher findest du heraus, worauf du reagierst.
- Werbeaussagen nüchtern lesen: Angst-Botschaften sind kein Qualitätsmerkmal.
- Eigene Reaktion beobachten: Ein neues Produkt allein einführen und zwei bis drei Wochen beobachten.
Was der Begriff «ohne Zusatzstoffe» rechtlich bedeutet und warum er kein geschützter Begriff ist, steht im Artikel zu Kosmetik ohne Zusatzstoffe. Wenn du langfristig denkst, ist eine stabile Hautbarriere wichtiger als die Jagd nach dem perfekten Etikett; dieser Gedanke steckt auch hinter Skin Longevity. Ein Beispiel für eine kurze, prüfbare Liste ist The Duo aus Serum und Creme: parfumfrei, ohne Parabene, Silikone, Mineralöl und Mikroplastik. In ihrer Bewertung auf Judge.me schreibt Barbara F.: «Zwei Produkte, klare Inhaltsstoffe, kein Schnickschnack.»
Wenn deine Haut auf viele Produkte reagiert, hilft keine Warnliste so viel wie ein Epikutantest bei der Dermatologin oder dem Dermatologen. Danach weisst du, welche Stoffe du konkret meiden solltest, statt vorsorglich ganze Gruppen zu streichen.
Ich habe The Duo bewusst parfumfrei gemacht und ohne Parabene, Silikone, Mineralöl und Mikroplastik. Nicht, weil diese Stoffe alle gefährlich wären, sondern weil Duft in einer Pflege keine Aufgabe hat, bei empfindlicher Haut aber ein bekannter Störfaktor ist, und weil ich eine Liste wollte, die du in wenigen Minuten durchgehen kannst. Ganz ohne Konservierung geht es trotzdem nicht: Im Duo stecken Sodium Benzoate und Sodium Levulinate, und das schreibe ich auch so hin. Eine kurze Liste ist kein Versprechen, dass jede Haut alles verträgt. Sie macht es dir aber leichter, das herauszufinden. Deshalb steht die vollständige INCI-Liste mit allen Inhaltsstoffen offen auf unserer Website, zum Nachlesen und Vergleichen, ohne dass du mir etwas glauben musst.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Gefahr und Risiko bei Inhaltsstoffen
Gefahr ist die Eigenschaft eines Stoffes, grundsätzlich schaden zu können, Risiko ist die Wahrscheinlichkeit, dass das bei realer Anwendung tatsächlich passiert. Für das Risiko zählt, wie viel eines Stoffes im Produkt steckt, wie oft du es anwendest und wie viel davon in den Körper gelangt. Ein Stoff mit hoher Gefahr kann deshalb in kleiner Menge sicher sein.
Gelten EU-Verbote für Kosmetik auch in der Schweiz
Ja, weitgehend. Die Schweizer Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung verweist auf die jeweils aktualisierte EU-Kosmetikverordnung mit ihren Listen verbotener und beschränkter Stoffe. Einige wenige Abweichungen regelt die Schweizer Verordnung über kosmetische Mittel selbst. Ein in der EU verbotener Kosmetik-Inhaltsstoff ist deshalb in der Regel auch in der Schweiz nicht erlaubt.
Ist Mikroplastik in Gesichtspflege noch erlaubt
Nur noch mit Übergangsfristen. In der Schweiz verbietet die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung seit dem 1. Dezember 2025 absichtlich zugesetztes Mikroplastik. Peelings mit Mikroperlen dürfen seit dem 1. Juni 2026 nicht mehr neu auf den Markt kommen. Für Gesichtspflege, die auf der Haut bleibt, läuft die Übergangsfrist bis zum 17. Oktober 2029, für Make-up, Lippen- und Nagelprodukte bis 2035.
Wer kontrolliert Kosmetik in der Schweiz
Die Kontrolle liegt bei den Kantonen, meist beim kantonalen Labor oder Amt für Verbraucherschutz. Eine Zulassung vor dem Verkauf gibt es nicht. Die Firma muss im Rahmen der Selbstkontrolle selbst sicherstellen, dass ihr Produkt sicher ist, und dafür eine Produktinformationsdatei mit Sicherheitsbericht einer qualifizierten Fachperson bereithalten.
Sind Naturstoffe automatisch unbedenklich
Nein. Natürliche Stoffe können genauso Allergien auslösen wie synthetische. Eine Übersicht in der Fachzeitschrift Dermatitis hält fest, dass fast 80 ätherische Öle bereits Kontaktallergien ausgelöst haben. Auch der SCCS betont, dass natürliche wie synthetische Stoffe mit dem Hormonsystem interagieren können. Herkunft sagt deshalb wenig über Verträglichkeit.
Wie zuverlässig sind Kosmetik-Apps
Kosmetik-Apps sind so zuverlässig wie die Kriterien, nach denen sie bewerten, und viele kennen die Menge eines Stoffs im Produkt nicht. Was Kosmetik-Apps wie Codecheck und Yuka leisten und wo ihre Grenzen liegen, steht im eigenen Beitrag.
Welche bedenklichen Stoffe sind in The Duo nicht enthalten
The Duo enthält kein Parfum, keine ätherischen Öle, kein Phenoxyethanol, keine Parabene, keine Silikone, kein Mineralöl oder Paraffin, kein Mikroplastik und keinen Alcohol denat. Konserviert ist es mit Sodium Benzoate und Sodium Levulinate. Die vollständige Liste kannst du jederzeit prüfen, bevor du dich für The Duo entscheidest.
Quellen
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Geregelte Stoffe in kosmetischen Mitteln. BLV, abgerufen 2026. Quelle
- Kanton Aargau, Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz. Merkblatt Nr. 26: Vertrieb von Kosmetika in der Schweiz. Stand 26.03.2026. Quelle
- Scientific Committee on Consumer Safety SCCS. The SCCS Notes of Guidance for the Testing of Cosmetic Ingredients and their Safety Evaluation, 12th Revision. SCCS/1647/22, Corrigendum 2, 2023. Quelle
- Schweizerischer Bundesrat. Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV, SR 814.81), Anhang 2.9 Ziffer 1 Mikroplastik. Stand 16.07.2026. Quelle
- de Groot AC, Schmidt E. Essential Oils, Part IV: Contact Allergy. Dermatitis, 2016. Quelle
