Tierversuchsfreie Kosmetik in der Schweiz: was das Gesetz garantiert und was nicht

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Tierversuchsfreie Kosmetik ist in der Schweiz gesetzlich abgesichert: Artikel 59 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung verbietet das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel, die zu kosmetischen Zwecken an Tieren getestet wurden. Kosmetik ohne Tierversuche ist seit dem 1. Mai 2018 der gesetzliche Normalfall. Das Verbot deckt aber nicht jeden Test ab, der je an einem Rohstoff durchgeführt wurde.

Ist tierversuchsfreie Kosmetik in der Schweiz gesetzlich garantiert?

Für den Verkauf ja, für die gesamte Vorgeschichte eines Rohstoffs nein. Artikel 59 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung untersagt es, kosmetische Mittel in Verkehr zu bringen, deren endgültige Zusammensetzung oder deren einzelne Bestandteile im Tierversuch geprüft wurden, um die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung zu überprüfen oder die kosmetische Wirkung zu beurteilen. Welche Rohstoffe eine Marke einsetzt und in welcher Konzentration, ist davon unabhängig und gehört in eine offene Wirkstoffübersicht. Die Übergangsbestimmung derselben Verordnung setzt das Verbot ein Jahr nach Inkrafttreten in Kraft, also ab dem 1. Mai 2018. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen kann eine Ausnahme bewilligen, wenn bei einem bereits verbreiteten Bestandteil ernsthafte Sicherheitsbedenken bestehen und dieser nicht ersetzbar ist. Für dich heisst das: Ein Produkt, das heute legal in einem Schweizer Onlineshop steht, wurde nicht zu kosmetischen Zwecken an Tieren geprüft.

Welche Rechtslage gilt für Kosmetik ohne Tierversuche in der EU?

In der EU ist Kosmetik ohne Tierversuche seit über einem Jahrzehnt Pflicht, und die Schweizer Regelung ist inhaltlich eng daran angelehnt. Nach einer Anfrage im Europäischen Parlament sind Tierversuche für kosmetische Fertigerzeugnisse in der EU seit 2004 und für Bestandteile kosmetischer Mittel seit März 2009 verboten, rechtlicher Rahmen ist die EU-Kosmetikverordnung 1223/2009. Das Verbot, an Tieren getestete Kosmetik in Verkehr zu bringen, gilt seit März 2013 uneingeschränkt. Die Schweizer Verordnung verweist an mehreren Stellen ausdrücklich auf dieselbe EU-Verordnung, weshalb sich beide in dieser Frage kaum unterscheiden. Praktisch heisst das: Auch importierte Ware fällt unter Artikel 59, denn massgebend ist das Inverkehrbringen hier, nicht der Produktionsort. Wo Kompromisslos fertigen lässt und wie der Weg zu dir aussieht, steht auf der Seite zu Herstellung, Verpackung und Versand. Ausserhalb dieses Rechtsraums gelten andere Regeln.

Wo endet das Schweizer Verbot, und warum bleiben Lücken?

Das Verbot knüpft am Zweck des Tests an, nicht am Stoff. Verboten sind Tierversuche, die durchgeführt werden, um die lebensmittelrechtlichen Anforderungen zu belegen oder die kosmetische Wirkung zu beurteilen. Wird derselbe Rohstoff in einem anderen regulatorischen Rahmen geprüft, etwa als Industriechemikalie oder als Bestandteil eines Arzneimittels, fällt diese Prüfung nicht unter Artikel 59. Viele Substanzen in Cremes und Seren werden auch ausserhalb der Kosmetik verwendet. Genau dort verläuft die Grenze zwischen der juristischen Aussage und der Erwartung, die der Begriff tierversuchsfrei weckt. Dazu kommt die zeitliche Dimension: Altdaten aus Prüfungen von vor Jahrzehnten verschwinden nicht. Wer sicher gehen will, achtet deshalb nicht nur auf die Rechtslage, sondern auf die Lieferkette einer Marke. Wir setzen bei unserem Duo aus Serum und Creme bewusst auf wenige, klar deklarierte Rohstoffe, weil eine kurze Liste überhaupt erst prüfbar ist.

Ist vegane Kosmetik dasselbe wie tierversuchsfreie Kosmetik?

Nein, die beiden Begriffe beantworten zwei verschiedene Fragen. Vegan bezieht sich auf die Zusammensetzung: Es sind keine Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten, also kein Bienenwachs, kein Lanolin, kein Honig, keine tierischen Kollagene. Tierversuchsfrei bezieht sich dagegen auf die Prüfung: Weder das fertige Produkt noch seine Bestandteile wurden für kosmetische Zwecke an Tieren getestet. Ein Produkt kann vegan sein und trotzdem Rohstoffe enthalten, die irgendwann im Tierversuch geprüft wurden. Umgekehrt kann ein Produkt tierversuchsfrei verkauft werden und dennoch tierische Bestandteile enthalten. Beide Angaben sind sinnvoll, aber sie ersetzen einander nicht, und keine der beiden ist in der Schweiz als Werbebegriff geschützt oder einheitlich definiert. Wenn du eine Marke bewertest, lohnt es sich, beides getrennt zu prüfen und zusätzlich zu schauen, welche Pflanzenextrakte eingesetzt werden, etwa Enzianwurzel-Extrakt als pflanzlicher Wirkstoff statt eines tierischen Ausgangsmaterials.

Begriff Was er abdeckt Was er nicht abdeckt
Tierversuchsfrei Keine Tierversuche zu kosmetischen Zwecken am Produkt und seinen Bestandteilen. Prüfungen desselben Rohstoffs unter anderem Recht oder vor langer Zeit.
Vegan Keine Bestandteile tierischen Ursprungs in der Rezeptur. Die Frage, ob je an Tieren getestet wurde.
Artikel 59 LGV Das Inverkehrbringen in der Schweiz und in Liechtenstein. Märkte ausserhalb dieses Rechtsraums mit eigenen Vorgaben.

Welche Siegel sagen wirklich etwas aus?

Aussagekräftig sind Siegel, die einen fixen Stichtag verlangen und die Lieferkette prüfen. Cruelty Free International verlangt für das Leaping-Bunny-Programm genau das: einen unverrückbaren Stichtag, nach dem weder die Marke noch ihre Zulieferer und Hersteller irgendwo auf der Welt Tierversuche für Rohstoffe durchführen oder in Auftrag geben, ein laufendes System zur Überwachung der Zulieferer bis hinunter zu den Rohstoffherstellern sowie regelmässige unabhängige Audits. Ein Siegel ohne Stichtag und ohne Prüfung der Vorstufen sagt deutlich weniger aus. Wichtig ist auch die Abgrenzung: Ein Naturkosmetik-Siegel ist kein Tierschutz-Siegel, selbst wenn beide oft gemeinsam auf einer Verpackung stehen. Eine Marke ohne Siegel ist umgekehrt nicht automatisch schlechter, denn Zertifizierungen kosten Geld und Zeit, was gerade kleine Hersteller trifft. Entscheidend ist, ob eine Marke nachvollziehbar erklärt, was sie tut, wie es unsere Kundinnen und Kunden in ihren Rückmeldungen beschreiben.

Wie prüfst du eine Marke selbst, bevor du bestellst?

Vier Punkte reichen für eine ehrliche Einschätzung in wenigen Minuten. Erstens: Steht die vollständige INCI-Liste offen auf der Produktseite, oder musst du sie suchen. Zweitens: Werden Konzentrationen genannt, oder bleibt es bei Wirkstoffnamen ohne Zahlen. Drittens: Sagt die Marke, in welchen Ländern sie verkauft, denn daraus ergibt sich, welches Recht überhaupt gilt. Viertens: Wird zwischen vegan und tierversuchsfrei sauber unterschieden, oder werden beide Begriffe als Synonym benutzt. Wer alle vier Punkte offen beantwortet, hat wenig zu verbergen, und wer bei einem davon ausweicht, ist deswegen nicht unseriös, sondern eine Nachfrage wert. Bei uns sind die Werte für das Duo als Ganzes ausgewiesen, etwa 5 Prozent Niacinamid, 2 Prozent Hyaluronsäure und 0.3 Prozent Bakuchiol. Wenn du wissen willst, wie sich einzelne Wirkstoffe unterscheiden, hilft der Vergleich von Vitamin C und Niacinamid weiter.

Wo Kosmetik aufhört und die Dermatologie beginnt

Kosmetik pflegt das Erscheinungsbild der Haut, sie behandelt keine Erkrankungen. Diese Grenze ist rechtlich gezogen und sie ist auch praktisch sinnvoll. Ein Serum kann die Hautbarriere unterstützen, Spannungsgefühl mildern und für ein ebenmässigeres Hautbild sorgen. Es ersetzt aber keine ärztliche Abklärung. Wenn deine Haut über Wochen nässt, blutet, stark schuppt oder sich ein Hautbild plötzlich und deutlich verändert, gehört das in die Hand einer dermatologischen Fachperson. Dasselbe gilt bei starkem Juckreiz, bei Pigmentmalen, die sich verändern, und bei allem, was dich über längere Zeit beunruhigt. Ethische Fragen wie Tierversuche und medizinische Fragen laufen hier auseinander: Ein tierversuchsfreies Produkt ist ethisch die bessere Wahl, aber es wird dadurch nicht zur Therapie. Pflege kann das Erscheinungsbild verbessern, eine Diagnose stellen kann sie nicht. Wer beides sauber trennt, trifft bessere Entscheidungen für die eigene Haut.

Ich habe Kompromisslos bewusst nur für die Schweiz und Liechtenstein aufgesetzt. Das war zuerst eine logistische Entscheidung, aber es hat einen zweiten Effekt: Ich muss mich nur mit einem Rechtsraum auseinandersetzen und kann für jede Charge sagen, welche Regeln gelten. Genauso habe ich mich für eine vegane Rezeptur mit wenigen Rohstoffen entschieden, weil eine kurze Liste überhaupt erst prüfbar ist. Ich schreibe lieber, was ich belegen kann, als ein Versprechen zu formulieren, das gut klingt. Wenn dir das reicht, findest du alles zu Serum und Creme im Duo.

Häufige Fragen

Sind Tierversuche für Kosmetik in der Schweiz verboten?

Ja, mit einer engen Ausnahme. Artikel 59 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung verbietet das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel, die zu kosmetischen Zwecken oder zur Erfüllung lebensmittelrechtlicher Anforderungen an Tieren getestet wurden. Das BLV kann eine Bewilligung erteilen, wenn bei einem unersetzbaren Bestandteil ernsthafte Sicherheitsbedenken bestehen.

Seit wann gilt dieses Verbot in der Schweiz?

Seit dem 1. Mai 2018. Die Verordnung trat am 1. Mai 2017 in Kraft, für das Verbot des Inverkehrbringens tierversuchsgeprüfter Kosmetik sah der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von einem Jahr vor. Produkte, die heute regulär im Schweizer Handel angeboten werden, fallen also unter diese Regel.

Gilt das Verbot auch für importierte Kosmetik?

Ja. Massgebend ist das Inverkehrbringen in der Schweiz, nicht der Produktionsort. Ein Produkt aus dem Ausland, das hier verkauft wird, fällt unter dieselbe Regel wie ein hier gefertigtes. Wer importiert, trägt die Verantwortung dafür, dass die Anforderungen erfüllt sind. Am Herstellungsort allein lässt sich die Rechtslage also nicht ablesen.

Ist vegane Kosmetik automatisch tierversuchsfrei?

Nein. Vegan beschreibt die Rezeptur, also das Fehlen tierischer Bestandteile wie Bienenwachs, Lanolin oder Honig. Tierversuchsfrei beschreibt die Prüfung des Produkts und seiner Bestandteile. Die beiden Angaben können zusammenfallen, tun es aber nicht zwangsläufig. Prüfe deshalb beide Punkte getrennt, wenn dir beides wichtig ist.

Was bedeutet ein fixer Stichtag bei einem Tierschutz-Siegel?

Ein fixer Stichtag ist ein festgelegtes Datum, nach dem weder die Marke noch ihre Zulieferer und Hersteller Tierversuche für Rohstoffe durchführen oder in Auftrag geben dürfen. Ohne solchen Stichtag bleibt offen, ab wann eine Zusage überhaupt greift. Programme wie Leaping Bunny verlangen zusätzlich eine laufende Überwachung der Lieferkette.

Ist Kosmetik ohne Tierversuche automatisch verträglicher?

Nein. Tierversuchsfrei ist eine rechtliche und ethische Aussage, keine Aussage über Verträglichkeit. Ob ein Produkt zu empfindlicher Haut passt, hängt von der Rezeptur ab, etwa von Duftstoffen, ätherischen Ölen und der Konzentration aktiver Wirkstoffe. Prüfe deshalb zusätzlich die INCI-Liste, wenn deine Haut schnell reagiert.

Was gilt konkret für Kompromisslos?

Wir verkaufen ausschliesslich in der Schweiz und in Liechtenstein, damit gilt Artikel 59 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung für unser Sortiment. Die Rezeptur ist vegan, enthält also keine tierischen Bestandteile. Die Konzentrationen gelten für das Duo als Ganzes, etwa 5 Prozent Niacinamid, 2 Prozent Hyaluronsäure und 2 Prozent Vitamin C.

Quellen

  1. Schweizerische Eidgenossenschaft, Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02), Artikel 59 und Artikel 95, 2016. Quelle
  2. Europäisches Parlament, Anfrage zum weltweiten Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel, O-000091/2017. Quelle
  3. Cruelty Free International, Leaping Bunny Programme, Kriterien der Zertifizierung. Quelle
The Duo - Sérum & crème visage
Die minimalistische Routine

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Niacinamid, Vitamin C, Hyaluronsäure und Ceramide in zwei aufeinander abgestimmten Produkten. Vegan, entwickelt in der Schweiz, 100 Tage Rückgaberecht.

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Über den Autor: Dominic Bertschin ist Gründer von Kompromisslos und entwickelt minimalistische, vegane Hautpflege für den Schweizer Markt. Jeder Beitrag basiert auf der Arbeit an den eigenen Formulierungen. Mehr über Dominic Bertschin